Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung von Diablo 3 sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen abgemahnt. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung aufgrund der Wettbewerbsverstöße abzugeben.

Laut dem vzbv hätte der Spielhersteller auf der Verpackung von Diablo 3 klar darlegen müssen, dass eine dauerhafte Internet-Verbindung zum Spielen von Diablo 3 notwendig ist und eine Registrierung im Battle.Net erfolgen muss. Aber auch die unzureichenden Serverkapazitäten werden als begründung herangezogen:

Zusätzlich spitzte sich die Situation im Fall von "Diablo 3" weiter zu, weil viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen häuften sich die Fehlermeldungen. Spitzenreiter war hier der "Fehler 37" - ein Fehler, der das Einloggen auf dem Spieleraccount und damit das Spielen verhindert. Leider handelte es nicht nur um ein anfängliches Problem seitens Blizzards. Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.

Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden.

Quelle: Info @ surfer-haben-rechte.de